Bereits ab einem Angestellten sind Sie laut § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.

Je nach Betriebsgröße gibt es unterschiedliche Betreuungsformen:
Regelbetreuung für Betriebe über 10 Mitarbeiter
Regelbetreuung für Betriebe bis 10 Mitarbeiter
Alternative, bedarfsorientierte Betreuung bis zu 50 Mitarbeiter

Die Einsatzzeiten sind von der Anzahl der Mitarbeiter und den möglichen Gefährdungen abhängig.

Ich biete Ihnen die Regelbetreuung für Betriebe bis 10 Mitarbeiter und für Betriebe über 10 Mitarbeiter.

Die alternative, bedarfsorientierte Betreuung für Mitgliedsunternehmen der BGW finden Sie hier:
https://zur-sicherheit.com/betreuungsformen/alternative-bedarfsorientierte-betreuung